Sonderfälle beim Einsatz von Eigenblut unter den Vorgaben des TFG
摘要
Der „Urknall“ für das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz – TFG) vom 1.7.1998 geht auf den „Blutskandal“ Anfang der neunziger Jahre zurück. Im Februar 1992 hatte die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Behandlung von Blutern und Frischoperierten mit aids-infizierten Blut- oder Blutplasmaprodukten“ an die Bundesregierung gerichtet. In der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 23.3.1992 wurden HIV-Übertragungen durch Blutprodukte nach der verpflichtenden Anwendung eines HTLV-III-Antikörper-Tests (HIV-Test) für alle pharmazeutischen Unternehmer zum 1.10.1985 verneint. Auf Grund einer Veröffentlichung im „Spiegel“ am 6.9.1993 unter der Überschrift „Blut vom Drogen-Kiez“ kam zu Tage, dass diese Aussage schlicht falsch war, denn dem BMG hatten schon im Herbst 1992 interne Erkenntnisse über Verdachtsfälle vorgelegen, in denen nach 1985 HIV durch Blut oder Blutprodukte übertragen worden war. Eine Liste mit 373 Verdachtsfällen wurde dem damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer erstmalig am 5.10.1993 um 22:50 Uhr vorgelegt. Dieser sog. Blutskandal im Herbst 1993 führte zur parlamentarischen Aufarbeitung durch den Dritten Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, die fünf Jahre später in das TFG mündete.