Beschränkung auf 1,0 Versorgungsaufträge? – Bedarfsplanungsrechtliche Grenzen von Nebentätigkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
摘要
Ein Vertragsarzt darf unter Berücksichtigung der Regelungen in § 20 Ärzte-ZV neben seiner Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung Nebenbeschäftigungen ausüben. Diese Möglichkeit steht auch Ärzten, die im Rahmen einer Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder bei einem zugelassenen Vertragsarzt in der vertragsärztlichen Versorgung tätig werden, offen, vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Ärzte-ZV.