Die Frage des richtigen Zeitpunkts für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes im Rahmen eines Approbationswiderrufsverfahrens nach § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Dabei geht es um die Problematik, ob positive Verhaltensänderungen und Entwicklungen eines Arztes, die nach der letzten Verwaltungsentscheidung eintreten, noch im gerichtlichen Verfahren Berücksichtigung finden können oder ob diese erst in einem späteren Wiedererteilungsverfahren zu würdigen sind. Die Rechtsprechung hierzu war vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8.9.2017 keineswegs einheitlich und auch danach zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild der gerichtlichen Beurteilung.

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Die Berücksichtigung nachträglicher positiver Entwicklungen bei der Beurteilung ärztlicher Berufsunwürdigkeit nach § 5 BÄO

  • Harald Wostry

摘要

Die Frage des richtigen Zeitpunkts für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes im Rahmen eines Approbationswiderrufsverfahrens nach § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Dabei geht es um die Problematik, ob positive Verhaltensänderungen und Entwicklungen eines Arztes, die nach der letzten Verwaltungsentscheidung eintreten, noch im gerichtlichen Verfahren Berücksichtigung finden können oder ob diese erst in einem späteren Wiedererteilungsverfahren zu würdigen sind. Die Rechtsprechung hierzu war vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8.9.2017 keineswegs einheitlich und auch danach zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild der gerichtlichen Beurteilung.