(Verfassungs-)Rechtliche Zweifel am Haftungssystem der GKV
摘要
Im Gesundheitssystem werden jährlich mittlerweile knapp 500 Mrd. € verwaltet und für Gesundheitsleistungen eingesetzt, wobei im Jahr 2023 rund 279 Mrd. € auf den Bereich der GKV entfielen. Diese gewaltigen Summen und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung verlangen einen äußerst sorgsamen Umgang und sind sachentsprechend für die Gesundheit der Versicherten und die erforderliche Rahmengebung einzusetzen, indem sie nach adäquaten Leistungsgrundsätzen und Realitäten benötigter Institutionen verteilt werden. Um ärztliche Leistungserbringer zu kontrollieren, hat sich ein diffiziles System der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung sowie des Schadenregresses gebildet. Auch wenn es unbestreitbar sein dürfte, dass es solch ein System geben muss, um Missbrauch und Verschwendung vorzubeugen, bestehen gegen dessen Ausgestaltung erhebliche und vielschichtige Bedenken. Diese sind partiell rechtspolitischer Natur und beziehen sich auf die aktuelle Ausformung von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach den §§ 106 ff. SGB V. Hinweise diesbezüglich sollen nachfolgend ein Schattendasein fristen. Vielmehr zielt der Verfasser mit seinen Detailausführungen auf relevante Systemerwägungen und nicht zuletzt auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen bestehende Konstruktionen. Im Mittelpunkt steht der ergänzende Schadenregress, der an anderer Stelle vom Verfasser bereits untersucht wurde, worauf nachfolgend aufgebaut werden soll. Nicht Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist die Haftung sonstiger Leistungserbringer (Heil- und Hilfsmittelerbringer, Pharma- und Medizinproduktehersteller, Apotheken etc.).