Die Verortung zahnärztlicher Berufszulassung und Berufsausübung im Recht beginnt mit der Entwicklung eines eigenständigen Berufsbildes. Beschrieben seit den Ägyptern, verschriftlicht von Griechen und Römern, tradiert und kompiliert im Mittelalter, entwickelte sich Zahnheilkunde zu einem auf wissenschaftlichen Kenntnissen und praktischer Erfahrung basierenden Heilberuf, für den gesetzliche Regelungen gelten. Spätestens seit dem Edikt von Salerno, aufgestellt für den Zugang zum Arztberuf im frühen 13. Jahrhundert, kann man von einer Medizinalgesetzgebung sprechen. Wesentlicher Bestandteil war die Vorgabe des Studiums der Medizin (und der Logik), sowie einer Prüfung vor Aufnahme der Berufsausübung. Dieses Grundkonzept der wissenschaftlichen Ausbildung, anschließendem Examen und schließlich der (staatlichen) Zulassung zur Berufsausübung prägt seither das Arztbild. Neben diesem – am Patientenschutz orientierten – Konzept existierte ein mehr oder weniger ungeregelter Bereich der Heilkunde-Ausübung.

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Medizinrechtliche Grundlagen zahnärztlicher Berufsausübung

  • Peter J. Knüpper

摘要

Die Verortung zahnärztlicher Berufszulassung und Berufsausübung im Recht beginnt mit der Entwicklung eines eigenständigen Berufsbildes. Beschrieben seit den Ägyptern, verschriftlicht von Griechen und Römern, tradiert und kompiliert im Mittelalter, entwickelte sich Zahnheilkunde zu einem auf wissenschaftlichen Kenntnissen und praktischer Erfahrung basierenden Heilberuf, für den gesetzliche Regelungen gelten. Spätestens seit dem Edikt von Salerno, aufgestellt für den Zugang zum Arztberuf im frühen 13. Jahrhundert, kann man von einer Medizinalgesetzgebung sprechen. Wesentlicher Bestandteil war die Vorgabe des Studiums der Medizin (und der Logik), sowie einer Prüfung vor Aufnahme der Berufsausübung. Dieses Grundkonzept der wissenschaftlichen Ausbildung, anschließendem Examen und schließlich der (staatlichen) Zulassung zur Berufsausübung prägt seither das Arztbild. Neben diesem – am Patientenschutz orientierten – Konzept existierte ein mehr oder weniger ungeregelter Bereich der Heilkunde-Ausübung.