Patientenschutz als Innovationsbremse
摘要
„Patientenschutz“ – auf den ersten Blick ist das ein überaus positiv konnotierter Begriff. Das Bundessozialgericht (BSG) allerdings nutzt ihn seit vielen Jahren, um den Zugang Versicherter zu innovativer Medizin zu beschränken; insoweit erweist sich Patientenschutz als Innovationsbremse. Die Sichtweise des BSG ist mit den gesetzlichen Vorgaben im SGB V schlicht nicht vereinbar; zudem missachtet sie das Selbstbestimmungsrecht des mündigen Patienten.