Konkretisierung der Verfassungswerte zwischen europäischer Homogenität und nationaler Identität
摘要
Den heute in Art. 2 EUV verankerten Werten der Europäischen Union kam im Kontext der Integration immer schon eine wichtige Rolle zu; auch für die Akzeptanz der Union in den Mitgliedstaaten sind sie unverzichtbar. Ihre ausdrückliche normative Verankerung legitimiert dem Grunde nach auch deren Konkretisierung durch die Unionsorgane. Bei der Wahrnehmung dieser Sensibilität erfordernden Aufgabe müssen die in Art. 2 EUV verankerte Gemeinsamkeit der Werte zwischen den Mitgliedstaaten sowie die durch Art. 4 Abs. 2 EUV geschützten nationalen Verfassungstraditionen berücksichtigt werden. Die vielfach kritisierte Rechtsprechung des EuGH stellt insoweit meist nur auf eine Gesamtbetrachtung der Situation in einem Mitgliedstaat ab und ist daher vergleichsweise unproblematisch. Inhaltlich, vor allem aber kompetenzrechtlich weit mehr Fragen werfen verschiedene Sekundärrechtsakte sowie die informellen Aktivitäten der Kommission auf.