Während „Staatsziele“ zum gesicherten Bestand des Staatsrechts und der Staatsrechtslehre zählen, sind „Verfassungsziele“ ein wissenschaftliches Desiderat. Hier setzt der Beitrag an. Er analysiert verfassungsrechtliche Ziele, die über den Fokus „Staat“ hinausweisen. Anhand der Beispiele Umweltschutz, Fremdenfreundlichkeit und Innere Einheit lässt sich zeigen, dass Verfassungsziele Anliegen formulieren, die alle angehen und die Zielverwirklichung allen anvertrauen. Als umfassender Schlüsselbegriff und Bezugspunkt zeichnet sich dabei das „Gemeinwesen“ ab, das in der Mehr-Ebenen-Ordnung bei der Gemeinwohlverwirklichung staatliche, private und andere Akteure zusammenführt. Die Perspektivenerweiterung ebnet den Weg hin zu Governance-Konzepten, die zur Erreichung verfassungsrechtlicher Direktiven nicht allein auf staatliche Steuerung setzen, sondern auch auf gesellschaftliche Selbststeuerung und nicht zuletzt auf verstärkende Wechselwirkungen der einzelnen Steuerungsansätze.

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Über Verfassungsziele

  • Hartmut Bauer

摘要

Während „Staatsziele“ zum gesicherten Bestand des Staatsrechts und der Staatsrechtslehre zählen, sind „Verfassungsziele“ ein wissenschaftliches Desiderat. Hier setzt der Beitrag an. Er analysiert verfassungsrechtliche Ziele, die über den Fokus „Staat“ hinausweisen. Anhand der Beispiele Umweltschutz, Fremdenfreundlichkeit und Innere Einheit lässt sich zeigen, dass Verfassungsziele Anliegen formulieren, die alle angehen und die Zielverwirklichung allen anvertrauen. Als umfassender Schlüsselbegriff und Bezugspunkt zeichnet sich dabei das „Gemeinwesen“ ab, das in der Mehr-Ebenen-Ordnung bei der Gemeinwohlverwirklichung staatliche, private und andere Akteure zusammenführt. Die Perspektivenerweiterung ebnet den Weg hin zu Governance-Konzepten, die zur Erreichung verfassungsrechtlicher Direktiven nicht allein auf staatliche Steuerung setzen, sondern auch auf gesellschaftliche Selbststeuerung und nicht zuletzt auf verstärkende Wechselwirkungen der einzelnen Steuerungsansätze.