Deutschland, Österreich und Spanien sind die drei EU-Staaten, in denen es eine Verfassungsgerichtsbarkeit mit besonderer Zuständigkeit für den Schutz der Grundrechte durch ein Instrument namens Verfassungsbeschwerde gibt. Diese Zuständigkeit ist eines der Markenzeichen dieser Verfassungsgerichte. Das Inkrafttreten der Europäischen Grundrechte-Charta („GRCh“) hat zu einem Wandel der Verfassungsbeschwerde geführt, der naturgemäß zu Beginn nicht absehbar war, und stellt einen laufenden Prozess dar, der in den drei genannten Rechtsordnungen unterschiedliche Entwicklungen aufweist. Seit 2011 hat das spanische Verfassungsgericht dem EuGH keine Fragen mehr zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auch ohne dieses aktive Instrument des Dialogs zwischen den beiden Gerichten ist die Verfassungsbeschwerde zum wichtigsten Kanal der justiziellen Zusammenarbeit zwischen dem spanischen Verfassungsgericht und dem EuGH geworden. In diesem Beitrag wird der Wandel der Verfassungsbeschwerde von seiner ursprünglichen Bestimmung bis hin zu seiner Europäisierung durch das Unionsrecht nachgezeichnet, inklusive der internen und externen Folgen, welche die derzeitige Position des spanischen Verfassungsgerichts – im Unterschied zu seinem österreichischen und deutschen Pendant – für den Europäischen Rechtsraum hat.

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Verfassungsbeschwerde und Unionsrecht in Spanien: Neuordnung des Grundrechtsschutzes?

  • M. J. García Morales

摘要

Deutschland, Österreich und Spanien sind die drei EU-Staaten, in denen es eine Verfassungsgerichtsbarkeit mit besonderer Zuständigkeit für den Schutz der Grundrechte durch ein Instrument namens Verfassungsbeschwerde gibt. Diese Zuständigkeit ist eines der Markenzeichen dieser Verfassungsgerichte. Das Inkrafttreten der Europäischen Grundrechte-Charta („GRCh“) hat zu einem Wandel der Verfassungsbeschwerde geführt, der naturgemäß zu Beginn nicht absehbar war, und stellt einen laufenden Prozess dar, der in den drei genannten Rechtsordnungen unterschiedliche Entwicklungen aufweist. Seit 2011 hat das spanische Verfassungsgericht dem EuGH keine Fragen mehr zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auch ohne dieses aktive Instrument des Dialogs zwischen den beiden Gerichten ist die Verfassungsbeschwerde zum wichtigsten Kanal der justiziellen Zusammenarbeit zwischen dem spanischen Verfassungsgericht und dem EuGH geworden. In diesem Beitrag wird der Wandel der Verfassungsbeschwerde von seiner ursprünglichen Bestimmung bis hin zu seiner Europäisierung durch das Unionsrecht nachgezeichnet, inklusive der internen und externen Folgen, welche die derzeitige Position des spanischen Verfassungsgerichts – im Unterschied zu seinem österreichischen und deutschen Pendant – für den Europäischen Rechtsraum hat.