Terrorismusbekämpfung als grundrechtliche Optimierungsaufgabe
摘要
Kapitel 2 arbeitet heraus, dass sich die Aufgabe des Staates zur Terrorismusbekämpfung aus dem Staatszweck und insbesondere den grundrechtlichen Schutzpflichten sowie internationalen Verpflichtungen ergibt, nicht jedoch aus einem vermeintlichen Grundrecht auf Sicherheit. Es zeigt, dass der Staat effektive Strukturen für die Terrorismusbekämpfung schaffen muss und es nicht ausreicht, dass er diese einmal geschaffen hat. Das Kapitel argumentiert, dass der Staat diese Strukturen aufgrund der grundrechtlichen Optimierungsgebote stetig evaluieren und, wenn nötig, reformieren muss. Das Kapitel resümiert, dass dem Staat dabei zwar ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, dieser aber durch die Verfassung begrenzt wird.