Im Laufe der letzten 40 Jahre haben die UN-Vertragsorgane eine fundierte Praxis zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten gegenüber Umweltbeeinträchtigungen und -zerstörungen entwickelt. Dem liegt das Verständnis zugrunde, dass die menschenrechtlichen Schutznormen grundsätzlich auch auf umweltbedingte Gefahren anwendbar sind. Mit der Konkretisierung der vertragsstaatlichen Schutzpflichten angesichts umweltbezogener Gefährdungs- und Schädigungssituationen haben die Treaty Bodies den etablierten Menschenrechtsschutz somit auch im Sinne des Schutzes und der Bewahrung der natürlichen Umwelt praktikabel gemacht und ihm diesbezüglich eine wesentliche Bedeutung zugewiesen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Ergebnis zu Teil I – Existenz umweltschutzbezogener Staatenpflichten aus Menschenrechtsschutzverträgen

  • Nora Jauer

摘要

Im Laufe der letzten 40 Jahre haben die UN-Vertragsorgane eine fundierte Praxis zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten gegenüber Umweltbeeinträchtigungen und -zerstörungen entwickelt. Dem liegt das Verständnis zugrunde, dass die menschenrechtlichen Schutznormen grundsätzlich auch auf umweltbedingte Gefahren anwendbar sind. Mit der Konkretisierung der vertragsstaatlichen Schutzpflichten angesichts umweltbezogener Gefährdungs- und Schädigungssituationen haben die Treaty Bodies den etablierten Menschenrechtsschutz somit auch im Sinne des Schutzes und der Bewahrung der natürlichen Umwelt praktikabel gemacht und ihm diesbezüglich eine wesentliche Bedeutung zugewiesen.