Das verbindende Element der Vertrags- und Zinsanpassung in der Wirksamkeitskontrolle ist die Zeit und die aus ihr erwachsende Notwendigkeit, die Freiheit im Anschluss an das BVerfG intertemporal zu schützen. Erst mittels dieses verbindenden Elementes gelingt es, die Ebene der Vertragsanpassung mit der Ebene des Zinses zu einem kohärenten Bild vereinigen, ohne sich in der Übertragung der Systematik der Vertragsanpassung auf die Zinsanpassung zu erschöpfen. Insbesondere spiegelt es sich in den intertemporalen Zusammenhängen der Zinsanpassungsklauseln und ihrer Ersetzung im Wege ergänzender Vertragsauslegung wider.

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De lege lata

  • Calvin Fromm

摘要

Das verbindende Element der Vertrags- und Zinsanpassung in der Wirksamkeitskontrolle ist die Zeit und die aus ihr erwachsende Notwendigkeit, die Freiheit im Anschluss an das BVerfG intertemporal zu schützen. Erst mittels dieses verbindenden Elementes gelingt es, die Ebene der Vertragsanpassung mit der Ebene des Zinses zu einem kohärenten Bild vereinigen, ohne sich in der Übertragung der Systematik der Vertragsanpassung auf die Zinsanpassung zu erschöpfen. Insbesondere spiegelt es sich in den intertemporalen Zusammenhängen der Zinsanpassungsklauseln und ihrer Ersetzung im Wege ergänzender Vertragsauslegung wider.