In aller Regel wird vor der Durchführung eines klinischen Versuchs nicht ausdrücklich ein Versuchsvertrag geschlossen. Ein Angebot zum Abschluss eines Versuchsvertrages kann darin liegen, dass etwa der Sponsor oder Prüfer die Versuchsperson über den Versuch informiert und sie um die Teilnahme daran bittet. Nach Over und Ehling/Vogeler nimmt die Versuchsperson dieses Angebot mit ihrer Einwilligung in den klinischen Versuch an.

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Zustandekommen des Versuchsvertrags

  • Madita Bosch

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In aller Regel wird vor der Durchführung eines klinischen Versuchs nicht ausdrücklich ein Versuchsvertrag geschlossen. Ein Angebot zum Abschluss eines Versuchsvertrages kann darin liegen, dass etwa der Sponsor oder Prüfer die Versuchsperson über den Versuch informiert und sie um die Teilnahme daran bittet. Nach Over und Ehling/Vogeler nimmt die Versuchsperson dieses Angebot mit ihrer Einwilligung in den klinischen Versuch an.