Grundsätzlich ist zu differenzieren zwischen der geografisch begrenzten Verbindlichkeit von Rechtsakten und der Befugnis eines Staats, auf seinem Hoheitsgebiet über Sachverhalte zu entscheiden. Unter diese Befugnisse fallen insbesondere die Fälle, die ihren Ursprung in einem Drittland haben oder sich dort ereignen. Oft haben diese Fälle einen wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Anknüpfungspunkt. Entscheidend ist damit aber auch insoweit der räumliche Geltungsbereich von Rechtsaktender näher aufgezeigt wird – ebenso die zeitliche und die personelle Geltungsweite.

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Kapitel 5Geltungsreichweite

  • Walter Frenz

摘要

Grundsätzlich ist zu differenzieren zwischen der geografisch begrenzten Verbindlichkeit von Rechtsakten und der Befugnis eines Staats, auf seinem Hoheitsgebiet über Sachverhalte zu entscheiden. Unter diese Befugnisse fallen insbesondere die Fälle, die ihren Ursprung in einem Drittland haben oder sich dort ereignen. Oft haben diese Fälle einen wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Anknüpfungspunkt. Entscheidend ist damit aber auch insoweit der räumliche Geltungsbereich von Rechtsaktender näher aufgezeigt wird – ebenso die zeitliche und die personelle Geltungsweite.