Kapitel 1Wirkungsweise und Stellung
摘要
In den europäischen Verträgen haben die Mitgliedstaaten unter Beschränkung ihrer Souveränitätsrechte in bestimmten Bereichen „eine eigene Rechtsordnung geschaffen, die … in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten aufgenommen worden und von ihren Gerichten anzuwenden ist“. Indem Art. 23, 24 GG die Übertragung von Hoheitsgewalt auf eine supranationale Einrichtung ermöglichen, schließen sie ein, dass die von dieser ausgehenden Rechtsakte innerstaatlich so zu wirken vermögen, wie es diese Rechtsordnung vorgibt, und damit auch unmittelbar sowie mit den Maßstäben des Unionsrechts. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die verschiedenen Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien bis hin zu völkerrechtlichen Verträgen) und Organe? Kann die eingeschränkte Konzeption des BVerfG noch greifen?