Seit September 2020 sind DiGA Bestandteil der Regelversorgung für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen. Für einen ganzheitlichen und aussagekräftigen Nutzennachweis von DiGA aus Patientenperspektive gilt es, verschiedene Aspekte bei der Generierung belastbarer Evidenz zu berücksichtigen: 1. Es sollten sowohl objektiv messbare als auch patientenberichtete Endpunkte (PROMs und PREMs) erhoben werden. 2. Es braucht sowohl Evidenz aus Studien unter kontrollierten Bedingungen als auch unter Alltagsbedingungen. 3. Es sollten verschiedene Datenquellen einbezogen werden, d. h. Es braucht sowohl Primärdaten aus quantitativen Erhebungen (z. B. Fragebogenerhebungen) und qualitativen Erhebungen (z. B. Interviews) als auch Sekundärdaten (z. B. Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherungen oder Register). 4. Neben den Patient:innen selbst können weitere Akteure des Gesundheitswesens eine wertvolle, ergänzende Perspektive auf den Nutzen von DiGA für Patient:innen haben, wie z. B. Leistungserbringer oder Angehörige. Vor diesem Hintergrund gibt der Artikel einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des DiGA-Nutzennachweises aus Patientenperspektive sowie die jeweils vorhandene Evidenz bzw. Evidenzlücken.

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Der Nutzennachweis von verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus Perspektive von Patient:innen

  • Madlen Scheibe

摘要

Seit September 2020 sind DiGA Bestandteil der Regelversorgung für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen. Für einen ganzheitlichen und aussagekräftigen Nutzennachweis von DiGA aus Patientenperspektive gilt es, verschiedene Aspekte bei der Generierung belastbarer Evidenz zu berücksichtigen: 1. Es sollten sowohl objektiv messbare als auch patientenberichtete Endpunkte (PROMs und PREMs) erhoben werden. 2. Es braucht sowohl Evidenz aus Studien unter kontrollierten Bedingungen als auch unter Alltagsbedingungen. 3. Es sollten verschiedene Datenquellen einbezogen werden, d. h. Es braucht sowohl Primärdaten aus quantitativen Erhebungen (z. B. Fragebogenerhebungen) und qualitativen Erhebungen (z. B. Interviews) als auch Sekundärdaten (z. B. Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherungen oder Register). 4. Neben den Patient:innen selbst können weitere Akteure des Gesundheitswesens eine wertvolle, ergänzende Perspektive auf den Nutzen von DiGA für Patient:innen haben, wie z. B. Leistungserbringer oder Angehörige. Vor diesem Hintergrund gibt der Artikel einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des DiGA-Nutzennachweises aus Patientenperspektive sowie die jeweils vorhandene Evidenz bzw. Evidenzlücken.