Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, sind gem. § 134 BGB bzw. § 138 BGB nichtig. Das folgende Kapitel beleuchtet die Voraussetzungen und Rechtsfolgen solcher Verstöße sowie das Verhältnis beider Normen untereinander.

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7 Gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit

  • Christian Armbrüster

摘要

Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, sind gem. § 134 BGB bzw. § 138 BGB nichtig. Das folgende Kapitel beleuchtet die Voraussetzungen und Rechtsfolgen solcher Verstöße sowie das Verhältnis beider Normen untereinander.