15 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe; Sicherheitsleistung
摘要
Die §§ 226–231 BGB regeln die Grenzen der Rechtsausübung sowie die Möglichkeiten, Rechte eigenmächtig durchzusetzen oder sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Dabei wird zwischen unzulässiger Rechtausübung, insbesondere bei Schikane (§ 226 BGB), und legitimen Handlungsformen wie Notwehr (§ 227 BGB) oder Selbsthilfe (§§ 229–230 BGB) unterschieden. Zudem enthält das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen zur Sicherheitsleistung (§§ 232 ff. BGB), um bestimmte Rechte oder Ansprüche abzusichern. Dieses Kapitel bespricht die Voraussetzungen, Grenzen und Anwendungsbereiche dieser Vorschriften.