14 Verjährung (§§ 194–218 BGB)
摘要
Der Zeitablauf kann sich auf ein subjektives Recht in verschiedener Weise auswirken. Der Gesetzgeber hat für die unterschiedlichsten Rechte im Bürgerlichen Gesetzbuch Ausschlussfristen vorgesehen, deren Ablauf zur Folge hat, dass das betroffene subjektive Recht erlischt (Präklusion). Sind Ausschlussfristen ungenutzt verstrichen, so geht mithin das subjektive Recht unter. Die §§ 194–218 BGB regeln Beginn, Dauer, Hemmung, Ablauf und Neubeginn der Verjährung sowie Sonderregelungen für bestimmte Anspruchsarten. Dieses Kapitel erklärt die Systematik der Verjährungsvorschriften, dessen Anwendungsbereiche sowie die Bedeutung für den Rechtsverkehr.