Verlobten-Fall – RGSt 61, 270; I 227/27 vom 25. März 1927: A und B hatten sich „verlobt“. Allerdings wusste die A nicht, dass B noch verheiratet war, was die Wirksamkeit eines Verlöbnisses ausschließt. Im Zusammenhang mit einer Straftat des B beging A in der folgenden Zeit in der Annahme eines wirksamen Verlöbnisses mehrere Strafvereitelungshandlungen zugunsten von B. Gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft verteidigte sich A mit dem Hinweis, dass eine Strafvereitelung zugunsten Angehöriger gem. § 257 II a. F. = § 258 VI straffrei bleibe.

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§ 7 Besondere Rechtsfolgevoraussetzungen und -hindernisse

  • Arndt Sinn

摘要

Verlobten-Fall – RGSt 61, 270; I 227/27 vom 25. März 1927: A und B hatten sich „verlobt“. Allerdings wusste die A nicht, dass B noch verheiratet war, was die Wirksamkeit eines Verlöbnisses ausschließt. Im Zusammenhang mit einer Straftat des B beging A in der folgenden Zeit in der Annahme eines wirksamen Verlöbnisses mehrere Strafvereitelungshandlungen zugunsten von B. Gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft verteidigte sich A mit dem Hinweis, dass eine Strafvereitelung zugunsten Angehöriger gem. § 257 II a. F. = § 258 VI straffrei bleibe.