frei nach BGH 2 StR 391/51 BGHSt 1, 332 Gesichtsschlag-Fall: Als B gerade beim sonntäglichen Frühschoppen in der Gartenwirtschaft sitzt, nimmt ihm gegenüber der Durchreisende D Platz. Man kommt sich näher und diskutiert über Gott und die Welt. Alsbald jedoch wird die Diskussion heftig. Als D die Argumente ausgehen, versetzt er B mit der flachen rechten Hand einen kräftigen Schlag gegen die linke Gesichtshälfte. B bleibt zunächst völlig erstarrt sitzen. Bald aber senkt sich sein Körper nach rechts, und er kippt vom Stuhl. Dabei gleitet die Geldbörse des B aus seiner Jackentasche und fällt in den Kies. D nutzt die sich ihm bietende Gelegenheit, zu Geld zu kommen, nimmt die Geldbörse des röchelnd am Boden liegenden B an sich und verschwindet unerkannt.

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§ 4 Tatbestandsmäßigkeit

  • Arndt Sinn

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frei nach BGH 2 StR 391/51 BGHSt 1, 332 Gesichtsschlag-Fall: Als B gerade beim sonntäglichen Frühschoppen in der Gartenwirtschaft sitzt, nimmt ihm gegenüber der Durchreisende D Platz. Man kommt sich näher und diskutiert über Gott und die Welt. Alsbald jedoch wird die Diskussion heftig. Als D die Argumente ausgehen, versetzt er B mit der flachen rechten Hand einen kräftigen Schlag gegen die linke Gesichtshälfte. B bleibt zunächst völlig erstarrt sitzen. Bald aber senkt sich sein Körper nach rechts, und er kippt vom Stuhl. Dabei gleitet die Geldbörse des B aus seiner Jackentasche und fällt in den Kies. D nutzt die sich ihm bietende Gelegenheit, zu Geld zu kommen, nimmt die Geldbörse des röchelnd am Boden liegenden B an sich und verschwindet unerkannt.