§ 15 Strafrechtliche Sanktionen
摘要
Der Fall Daschner – LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.12.2004 – 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04), NJW 2005, 692. Der Frankfurter Jurastudent Gaefgen (G) hatte den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler in seine Gewalt gebracht. Obwohl der Junge bereits tot war, forderte G von der Familie des Kindes ein Lösegeld. Die Staatsanwaltschaft, die G verdächtigte, ging davon aus, dass Jakob noch am Leben sei und in einem Versteck festgehalten werde. Da G durch sein Aussageverhalten die behördlichen Nachforschungen mehrfach bewusst fehlgeleitet hatte, wies der Angekl. Wolfgang Daschner (D), seinerzeit stellvertretender Polizeipräsident, den Angekl. E an, dass G nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut über den Verbleib des Jungen zu befragen sei. Die Feststellung des Aufenthaltsorts des entführten Jungen dulde keinen Aufschub; insoweit bestehe für die Polizei die Pflicht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben des Kindes zu retten. Die Befragung des G diene nicht der Aufklärung der Straftat, sondern ausschließlich der Rettung des Lebens des entführten Kindes.