Katzenkönig-Fall BGHSt 35, 347 – 4 StR 352/88 vom 15.09.1988: – Die Angeklagten H, P und R lebten in einem von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben“ geprägten „neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. H und P gelang es schließlich, den leicht beeinflussbaren R von der Existenz eines „Katzenkönigs“ zu überzeugen, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. R sei auserkoren, gemeinsam mit H und P den Kampf gegen den „Katzenkönig“ aufzunehmen. Als die Angeklagte H von der Heirat ihres früheren Freundes N erfuhr, entschloss sie sich aus Hass und Eifersucht, dessen Frau Annemarie N von R unter Ausnutzung seines Aberglaubens töten zu lassen. Im Einverständnis mit P spiegelte sie R vor, dass der Katzenkönig wegen der vielen von ihm begangenen Fehler ein Menschenopfer in Gestalt der Frau N fordere. Falls R die Tat nicht binnen kurzer Frist ausführe, würde die Menschheit oder Millionen von Menschen vom „Katzenkönig“ vernichtet. R erkannte zwar, dass die von ihm verlangte Tat Mord sei, und hatte starke Gewissensbisse. Jedoch wog er die Gefahr für Millionen Menschen ab, die er durch das Opfern von Frau N retten könne. Er suchte deshalb Frau N in ihrem Blumenladen auf und stach der ahnungs- und wehrlosen Frau entsprechend dem ihm von P im Einverständnis mit H gegebenen Rat mit einem ihm zu diesem Zweck von P überlassenen Fahrtenmesser hinterrücks in den Hals, in das Gesicht und den Körper, um sie zu töten. Dabei rechnete er mit dem Tod seines Opfers, der jedoch ausblieb.

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§ 10 Beteiligung

  • Arndt Sinn

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Katzenkönig-Fall BGHSt 35, 347 – 4 StR 352/88 vom 15.09.1988: – Die Angeklagten H, P und R lebten in einem von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben“ geprägten „neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. H und P gelang es schließlich, den leicht beeinflussbaren R von der Existenz eines „Katzenkönigs“ zu überzeugen, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. R sei auserkoren, gemeinsam mit H und P den Kampf gegen den „Katzenkönig“ aufzunehmen. Als die Angeklagte H von der Heirat ihres früheren Freundes N erfuhr, entschloss sie sich aus Hass und Eifersucht, dessen Frau Annemarie N von R unter Ausnutzung seines Aberglaubens töten zu lassen. Im Einverständnis mit P spiegelte sie R vor, dass der Katzenkönig wegen der vielen von ihm begangenen Fehler ein Menschenopfer in Gestalt der Frau N fordere. Falls R die Tat nicht binnen kurzer Frist ausführe, würde die Menschheit oder Millionen von Menschen vom „Katzenkönig“ vernichtet. R erkannte zwar, dass die von ihm verlangte Tat Mord sei, und hatte starke Gewissensbisse. Jedoch wog er die Gefahr für Millionen Menschen ab, die er durch das Opfern von Frau N retten könne. Er suchte deshalb Frau N in ihrem Blumenladen auf und stach der ahnungs- und wehrlosen Frau entsprechend dem ihm von P im Einverständnis mit H gegebenen Rat mit einem ihm zu diesem Zweck von P überlassenen Fahrtenmesser hinterrücks in den Hals, in das Gesicht und den Körper, um sie zu töten. Dabei rechnete er mit dem Tod seines Opfers, der jedoch ausblieb.