Dieses Kapitel gibt einen groben Überblick über die Anforderungen, die nach dem ADR an die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und an die Ausbildung von Personen gestellt werden, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun haben. Für die Beförderung werden so u. a. gefordert: • bestimmte Dokumente, wie z. B. ein Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, die Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers, • eine bestimmte Ausrüstung für Zwischenfälle. Zudem muss jede Person, die in irgendeiner Form an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen unterwiesen sein oder eine Schulung absolviert haben, die mit einer Prüfung schließt und für die eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Zu Letzterem gehören z. B. der Gefahrgutbeauftragte und natürlich der Fahrer von Gefahrguttransporten.

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ADR-spezifische Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung/Ausbildung von Personen

  • Bernd Schulz-Forberg,
  • Mario Eiben

摘要

Dieses Kapitel gibt einen groben Überblick über die Anforderungen, die nach dem ADR an die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und an die Ausbildung von Personen gestellt werden, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun haben. Für die Beförderung werden so u. a. gefordert: • bestimmte Dokumente, wie z. B. ein Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, die Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers, • eine bestimmte Ausrüstung für Zwischenfälle. Zudem muss jede Person, die in irgendeiner Form an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen unterwiesen sein oder eine Schulung absolviert haben, die mit einer Prüfung schließt und für die eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Zu Letzterem gehören z. B. der Gefahrgutbeauftragte und natürlich der Fahrer von Gefahrguttransporten.