Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Güter
摘要
Die ersten Stoffe, von denen man feststellte, dass von ihnen während der Beförderung eine Gefahr ausgehen kann, waren im 18. Jahrhundert die explosiven Stoffe, im Speziellen das Schießpulver, für das aufgrund von Unfällen Regelungen für die Lagerung und den Transport erarbeitet wurden. Eine der ersten dokumentierten Regelungen für die Beförderung von Schießpulver findet sich für das Anlegen von Chausseen in der Grafschaft Mark in § 99 des „Chaussee Reglement für die Grafschaft Mark“ mit Datum vom 31. Mai 1796. Heute gibt es knapp 2950 Eintragungen für gefährliche Güter in Tabelle A des ADR, die 13 Klassen (Ober- und Unterklassen) zugeordnet werden. Diese Klassen stehen repräsentativ für bestimmte Gefahren: • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, • Klasse 2: Gase, • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe, • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe, • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe, • Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, • Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, • Klasse 5.2: Organische Peroxide, • Klasse 6.1: Giftige Stoffe,• Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe, • Klasse 7: Radioaktive Stoffe, • Klasse 8: Ätzende Stoffe, • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. Die Klassen werden kurz beschrieben und Besonderheiten herausgearbeitet. Des Weiteren wird dargestellt, wie die Gefahren der Klassen für die Beförderung kenntlich gemacht werden (Kennzeichnung und Bezettelung).