Dem Utilitarismus wird vorgeworfen, Individual- und Menschenrechte beliebig zu Gunsten größerer Gesamtnutzensummen zu verrechnen. Das wird in diesem Kapitel als nicht notwendig erwiesen, man kann robuste Rechte im Überlegungsgleichgewicht rechtfertigen. Robuste Individualrechte, die gerade gegen eine staatliche Verrechnung des Einzelnen gerichtet sind, sind der soziale Kitt, dem aufgeklärte Gesellschaften einen guten Teil ihres Erfolgs verdanken. Sie bannen Ängste, stabilisieren Institutionen und machen Nutzenkalküle erst berechenbar. Ausnahmslose Individualrechte sind eine weitergehende und unberechtigte Forderung der Kritiker des Utilitarismus, die sie selbst oft in sogenannten „Katastrophenklauseln“ wieder außer Kraft setzen. Besonders wenn Opfer der Verletzung von Individualrechten geheim gehalten werden, sehen viele Kritiker solche Rechte im Utilitarismus generell zur Disposition gestellt. Es gibt aber Gründe gegen häufige Geheimhaltung. Allerdings gibt es Ausnahmen, d. h. Fälle berechtigter Geheimhaltung. Die Intuition, dass Geheimhaltung und die Verletzung von Individualrechten immer verboten ist, erzeugt Konflikte mit unverzichtbaren metaethischen Theorien, wie der kritischen intuitionistischen Methodologie M. Huemers. Diese buchstabiert den notwendigen reflektierten Umgang mit Intuitionen aus. Wir können nicht allen Intuitionen folgen, sonst müssten wir auch Urteile über Moralität an die räumliche Nähe von Fällen etc. koppeln. Das ist jedenfalls irrational, wir brauchen Maßstäbe für den Umgang mit Intuitionen. Diese Maßstäbe konfligieren mit einem ausnahmslosen Verbot von Geheimhaltung. Das Kapitel soll den bisherigen Stand der Argumentation zusammenstellen, präzisieren und erweitern.

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Gerechtigkeit, Individualrechte und Geheimhaltung im Utilitarismus

  • Bernward Gesang

摘要

Dem Utilitarismus wird vorgeworfen, Individual- und Menschenrechte beliebig zu Gunsten größerer Gesamtnutzensummen zu verrechnen. Das wird in diesem Kapitel als nicht notwendig erwiesen, man kann robuste Rechte im Überlegungsgleichgewicht rechtfertigen. Robuste Individualrechte, die gerade gegen eine staatliche Verrechnung des Einzelnen gerichtet sind, sind der soziale Kitt, dem aufgeklärte Gesellschaften einen guten Teil ihres Erfolgs verdanken. Sie bannen Ängste, stabilisieren Institutionen und machen Nutzenkalküle erst berechenbar. Ausnahmslose Individualrechte sind eine weitergehende und unberechtigte Forderung der Kritiker des Utilitarismus, die sie selbst oft in sogenannten „Katastrophenklauseln“ wieder außer Kraft setzen. Besonders wenn Opfer der Verletzung von Individualrechten geheim gehalten werden, sehen viele Kritiker solche Rechte im Utilitarismus generell zur Disposition gestellt. Es gibt aber Gründe gegen häufige Geheimhaltung. Allerdings gibt es Ausnahmen, d. h. Fälle berechtigter Geheimhaltung. Die Intuition, dass Geheimhaltung und die Verletzung von Individualrechten immer verboten ist, erzeugt Konflikte mit unverzichtbaren metaethischen Theorien, wie der kritischen intuitionistischen Methodologie M. Huemers. Diese buchstabiert den notwendigen reflektierten Umgang mit Intuitionen aus. Wir können nicht allen Intuitionen folgen, sonst müssten wir auch Urteile über Moralität an die räumliche Nähe von Fällen etc. koppeln. Das ist jedenfalls irrational, wir brauchen Maßstäbe für den Umgang mit Intuitionen. Diese Maßstäbe konfligieren mit einem ausnahmslosen Verbot von Geheimhaltung. Das Kapitel soll den bisherigen Stand der Argumentation zusammenstellen, präzisieren und erweitern.