§ 630a Abs. 2 BGB ist die zentrale Vorschrift im Behandlungsvertragsrecht. Ihr Regelungsgehalt ist insbesondere unter Haftungsgesichtspunkten von Relevanz. Die Vorschrift spielt aber auch für die Gestaltung der Behandlung durch den Behandelnden und den Patienten eine herausragende Bedeutung: Zum einen legt sie die allgemein anerkannten fachlichen Standards als maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab im Behandlungsverhältnis fest. Daraus ergibt sich insbesondere der Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines vorwerfbaren Behandlungsfehlers in einem etwaigen Haftungsprozess. Zum anderen erlaubt sie den Parteien des Behandlungsvertrages, das Behandlungsverhältnis im Wege einer Vereinbarung abweichend von den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu gestalten.

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§ 16 Schlussbetrachtung und Ausblick

  • Lisa Rottmann

摘要

§ 630a Abs. 2 BGB ist die zentrale Vorschrift im Behandlungsvertragsrecht. Ihr Regelungsgehalt ist insbesondere unter Haftungsgesichtspunkten von Relevanz. Die Vorschrift spielt aber auch für die Gestaltung der Behandlung durch den Behandelnden und den Patienten eine herausragende Bedeutung: Zum einen legt sie die allgemein anerkannten fachlichen Standards als maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab im Behandlungsverhältnis fest. Daraus ergibt sich insbesondere der Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines vorwerfbaren Behandlungsfehlers in einem etwaigen Haftungsprozess. Zum anderen erlaubt sie den Parteien des Behandlungsvertrages, das Behandlungsverhältnis im Wege einer Vereinbarung abweichend von den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu gestalten.