Abhängig von der Art der Kostenübernahme und der Finanzierungshilfen existieren unterschiedliche Leistungsanforderungen an Angebote der BGF. Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Kostenübernahme. Entweder zahlt der Betrieb selbst oder die Krankenkassen übernehmen die Kosten komplett oder beteiligen sich zu einem bestimmten Prozentsatz daran. Bei allen Varianten spielen der § 20 und spezieller die §§ 20a und 20b des SGB V eine zentrale Rolle. Kap. 7 soll dem Leser einen Überblick über Finanzierungshilfen und Anforderungen der Kostenträger verschaffen. Als Grundlage des Kapitels dienen der Leitfaden Prävention in der Fassung von 2023 (GKV Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene 2024) und § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EstG) in der aktuell gültigen Fassung.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Finanzierungshilfen

  • Julia Wolf

摘要

Abhängig von der Art der Kostenübernahme und der Finanzierungshilfen existieren unterschiedliche Leistungsanforderungen an Angebote der BGF. Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Kostenübernahme. Entweder zahlt der Betrieb selbst oder die Krankenkassen übernehmen die Kosten komplett oder beteiligen sich zu einem bestimmten Prozentsatz daran. Bei allen Varianten spielen der § 20 und spezieller die §§ 20a und 20b des SGB V eine zentrale Rolle. Kap. 7 soll dem Leser einen Überblick über Finanzierungshilfen und Anforderungen der Kostenträger verschaffen. Als Grundlage des Kapitels dienen der Leitfaden Prävention in der Fassung von 2023 (GKV Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene 2024) und § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EstG) in der aktuell gültigen Fassung.