In diesem Kapitel werden Hinweise zum Betrieb von Fahrtreppen gegeben. Die DGUV Information 208-028 (ehem. BGI 5069, Teil 1) „Fahrtreppen und Fahrsteigen“ regelt den sicheren Betrieb von Fahrtreppen. In dieser Schrift sind Unfallverhütungsvorschriften für die Benutzer als auch für das Servicepersonal aufgeführt.

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  • Dieter Unger

摘要

In diesem Kapitel werden Hinweise zum Betrieb von Fahrtreppen gegeben. Die DGUV Information 208-028 (ehem. BGI 5069, Teil 1) „Fahrtreppen und Fahrsteigen“ regelt den sicheren Betrieb von Fahrtreppen. In dieser Schrift sind Unfallverhütungsvorschriften für die Benutzer als auch für das Servicepersonal aufgeführt.