Die gutachtliche Untersuchung
摘要
Zu erheben sind nur die Befunde, die zur Beurteilung der konkreten Fragestellung erforderlich sind. Nicht erforderlich ist z. B. ein Ganzkörperstatus, wenn Unfallfolgen nur im Bereich einer unteren Gliedmaße zur Diskussion stehen. Die Gliedertaxe fragt nach der unfallbedingten Funktionsbeeinträchtigung des Beines, des Fußes oder der Zehen und nicht nach der unfallbedingten Erwerbsminderung oder der unfallbedingten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Die Überfrachtung eines Gutachtens mit unnötigen Befunden ist zwar nur eine „lässliche Sünde“. Häufen sich aber lässliche Sünden, können sie zur „Todsünde“ werden. Der Gutachter und der Auftraggeber verlieren die Übersicht.