„Keine Invalidität bei Unfalltod im ersten Jahr“: Ziff. 2.1.1.4 AUB 2020
摘要
Die Private Unfallversicherung leistet für die Invalidität voraussichtlich auf Dauer. Stirbt der Versicherte jedoch unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall, lässt sich eine Invalidität auf Dauer nicht begründen. Es entfallen jegliche Leistungen, es sei denn, es besteht eine Versicherung für den Todesfall.