In der Mehrzahl der Fälle ist bis zum Ablauf von 15 Monaten eine endgültige Beurteilung der unfallbedingt verbleibenden Funktionseinbußen möglich. Die Begutachtung zur Erstbemessung wird von der Versicherung veranlasst (Ziff. 7.3 AUB 2020) – es sei denn, die verbleibenden Funktionseinbußen sind offenkundig (z. B. Verlust eines Beins unterhalb des Kniegelenks) – und der Versicherungsfall wird entweder durch Anerkenntnis durch den Versicherer oder durch Einigung zwischen den Vertragsparteien über „Grund und Höhe“ – und daraufhin erfolgter Zahlung innerhalb von 2 Wochen – abgeschlossen (Ziff. 9.2 AUB 2020). Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten betrifft die Erstbemessung, also die unfallbedingten Funktionseinbußen nach Ablauf von 15 Monaten.

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„Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität“: Ziff. 2.1.1.2 AUB 2020

  • Elmar Ludolph

摘要

In der Mehrzahl der Fälle ist bis zum Ablauf von 15 Monaten eine endgültige Beurteilung der unfallbedingt verbleibenden Funktionseinbußen möglich. Die Begutachtung zur Erstbemessung wird von der Versicherung veranlasst (Ziff. 7.3 AUB 2020) – es sei denn, die verbleibenden Funktionseinbußen sind offenkundig (z. B. Verlust eines Beins unterhalb des Kniegelenks) – und der Versicherungsfall wird entweder durch Anerkenntnis durch den Versicherer oder durch Einigung zwischen den Vertragsparteien über „Grund und Höhe“ – und daraufhin erfolgter Zahlung innerhalb von 2 Wochen – abgeschlossen (Ziff. 9.2 AUB 2020). Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten betrifft die Erstbemessung, also die unfallbedingten Funktionseinbußen nach Ablauf von 15 Monaten.