Bereicherungsklagen werden auch Kondiktionen genannt, nach dem Namen einer altrömischen Klage, condictio, mit welcher u. a. Bereicherungsansprüche geltend gemacht wurden, aber auch z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung. Das bereits zeigt das Hauptanwendungsgebiet auch des heutigen Bereicherungsanspruchs: Darlehensrückzahlungs- und Bereicherungsanspruch setzten nämlich ursprünglich eine erbrachte Leistung voraus, also eine datio, wie die Römer sagten. Damals wie heute steht im Bereicherungsrecht die Leistungskondiktion im Vordergrund.

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§ 1. Einleitung und Einteilung

  • Hans Josef Wieling,
  • Thomas Finkenauer

摘要

Bereicherungsklagen werden auch Kondiktionen genannt, nach dem Namen einer altrömischen Klage, condictio, mit welcher u. a. Bereicherungsansprüche geltend gemacht wurden, aber auch z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung. Das bereits zeigt das Hauptanwendungsgebiet auch des heutigen Bereicherungsanspruchs: Darlehensrückzahlungs- und Bereicherungsanspruch setzten nämlich ursprünglich eine erbrachte Leistung voraus, also eine datio, wie die Römer sagten. Damals wie heute steht im Bereicherungsrecht die Leistungskondiktion im Vordergrund.