Sowohl Opfer häuslicher Gewalt als auch Menschen, die häusliche Gewalt ausüben, werden in den meisten Fällen irgendwann mit verschiedenen Behörden und Institutionen konfrontiert (z. B. Jugendämter, Staatsanwaltschaft, Gerichte, und Beratungsstellen). Das Kap. 3 fokussiert daher behördliche und institutionelle Maßnahmen bei häuslicher Gewalt – z. B. polizeiliche Maßnahmen, wie Gefährderansprache, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot, aber auch Interventionen, die seitens der Jugendämter erfolgen. Von besonderer Bedeutung sind die unterschiedlichen Formate des Hochrisikomanagements, die die intensive Zusammenarbeit der für einen bestimmten Fall jeweils zuständigen Behörden, Organisationen und Einrichtungen beinhalten.

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Zuständige Behörden, Organisationen und Einrichtungen

  • Horia Fabini

摘要

Sowohl Opfer häuslicher Gewalt als auch Menschen, die häusliche Gewalt ausüben, werden in den meisten Fällen irgendwann mit verschiedenen Behörden und Institutionen konfrontiert (z. B. Jugendämter, Staatsanwaltschaft, Gerichte, und Beratungsstellen). Das Kap. 3 fokussiert daher behördliche und institutionelle Maßnahmen bei häuslicher Gewalt – z. B. polizeiliche Maßnahmen, wie Gefährderansprache, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot, aber auch Interventionen, die seitens der Jugendämter erfolgen. Von besonderer Bedeutung sind die unterschiedlichen Formate des Hochrisikomanagements, die die intensive Zusammenarbeit der für einen bestimmten Fall jeweils zuständigen Behörden, Organisationen und Einrichtungen beinhalten.