Kapitel 9: Haftung der Produzentenseite
摘要
Neben der Haftung des Anwenders (bzw. Betreibers) des Medizinroboters soll außerdem beim Einsatz von Medizinrobotern auf die Haftung der Produzentenseite nach dem geltenden griechischen Recht eingegangen werden. Genau wie im deutschen Recht zählt eine Reihe von Akteuren zu der Produzentenseite. Da allerdings der Hersteller als Anspruchsgegner im Mittelpunkt steht, wird dessen Haftung anschließend umfassend geprüft. Die Haftung des Herstellers wird nach den Grundsätzen des Vertragsrechts, nach dem Deliktsrecht sowie nach dem Art. 6 des Gesetzes Nr. 2251/1994 über den Verbraucherschutz untersucht. Die MP-VO findet außerdem unmittelbar Anwendung und soll bei der Anwendung des griechischen Rechts von Rechts wegen in Betracht gezogen werden. Soweit es in der griechischen Rechtsordnung gegensätzliche Bestimmungen gibt, gelten diese nicht von Rechts wegen, solange sie nicht vom Gesetzgeber geändert werden.