Die im 1. Teil unternommenen Definitionsversuche der künstlichen Intelligenz und des autonomen (Medizin-)Roboters im deutschen Raum gelten auch für Griechenland. Der autonome Medizinroboter soll als ein Medizinprodukt im Sinne der MP-VO betrachtet werden, das über lernfähige Software verfügt, die es ihm ermöglicht, eigenständig, d. h. ohne externe Einflüsse zu ‚entscheiden‘ und über Sensoren mit seiner Umwelt zu interagieren. Aufgrund des Autonomiemerkmals stellt sich folgerichtig die Frage, wie der autonome Medizinroboter rechtlich zu behandeln ist bzw., wie seine Willenserklärungen auf vertragsrechtlicher Ebene zu verstehen sind.

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Kapitel 7: Rechtsstellung des Medizinroboters im Vertragsrecht

  • Antonia Nikolopoulou

摘要

Die im 1. Teil unternommenen Definitionsversuche der künstlichen Intelligenz und des autonomen (Medizin-)Roboters im deutschen Raum gelten auch für Griechenland. Der autonome Medizinroboter soll als ein Medizinprodukt im Sinne der MP-VO betrachtet werden, das über lernfähige Software verfügt, die es ihm ermöglicht, eigenständig, d. h. ohne externe Einflüsse zu ‚entscheiden‘ und über Sensoren mit seiner Umwelt zu interagieren. Aufgrund des Autonomiemerkmals stellt sich folgerichtig die Frage, wie der autonome Medizinroboter rechtlich zu behandeln ist bzw., wie seine Willenserklärungen auf vertragsrechtlicher Ebene zu verstehen sind.