Bislang liegen keine besonderen Vorschriften zur Haftung für Schäden infolge des Einsatzes von autonomen Systemen (bzw. von künstlicher Intelligenz) vor, somit sind autonome Medizinroboter an die allgemeinen Haftungsnormen gebunden. Davon ausgehend soll im Folgenden geprüft und bewertet werden, wer im Falle eines ärztlichen Fehlverhaltens im Rahmen einer Behandlung unter Einsatz von autonomen Medizinrobotern haftet und welche Anspruchsgrundlagen diesbezüglich in Betracht kommen. Dabei ist vor Augen zu halten, dass der autonome Medizinroboter aufgrund seiner höheren Autonomie weder als ein bloßes Werkzeug in der Hand der Behandlungsseite angesehen, noch aus rechtlicher Sicht als eine eigenständige Entität in das aktuelle Rechtssystem eingeordnet werden kann.

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Kapitel 4: Arzt- bzw. Krankenhausträgerhaftung

  • Antonia Nikolopoulou

摘要

Bislang liegen keine besonderen Vorschriften zur Haftung für Schäden infolge des Einsatzes von autonomen Systemen (bzw. von künstlicher Intelligenz) vor, somit sind autonome Medizinroboter an die allgemeinen Haftungsnormen gebunden. Davon ausgehend soll im Folgenden geprüft und bewertet werden, wer im Falle eines ärztlichen Fehlverhaltens im Rahmen einer Behandlung unter Einsatz von autonomen Medizinrobotern haftet und welche Anspruchsgrundlagen diesbezüglich in Betracht kommen. Dabei ist vor Augen zu halten, dass der autonome Medizinroboter aufgrund seiner höheren Autonomie weder als ein bloßes Werkzeug in der Hand der Behandlungsseite angesehen, noch aus rechtlicher Sicht als eine eigenständige Entität in das aktuelle Rechtssystem eingeordnet werden kann.