Es hat sich zunächst gezeigt, dass es weder in Deutschland noch in Griechenland eine Haftungsregelung für den Einsatz oder das Inverkehrbringen von künstlicher Intelligenz oder autonomen Systemen gibt. Ausgehend von dieser Tatsache wird im Folgenden ein abschließender Vergleich dahingehend versucht, welchen rechtlichen Status der autonome Medizinroboter (de lege lata) in den beiden Rechtsordnungen hat und wie die Arzthaftung beim Einsatz eines autonomen Medizinroboters und die Haftung der Herstellerseite aufgrund seines Inverkehrbringens in diesen Rechtsordnungen vergleichend ausgestaltet ist.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Kapitel 10: Abschließender Vergleich zwischen deutschem und griechischem Haftungsrecht de lege lata

  • Antonia Nikolopoulou

摘要

Es hat sich zunächst gezeigt, dass es weder in Deutschland noch in Griechenland eine Haftungsregelung für den Einsatz oder das Inverkehrbringen von künstlicher Intelligenz oder autonomen Systemen gibt. Ausgehend von dieser Tatsache wird im Folgenden ein abschließender Vergleich dahingehend versucht, welchen rechtlichen Status der autonome Medizinroboter (de lege lata) in den beiden Rechtsordnungen hat und wie die Arzthaftung beim Einsatz eines autonomen Medizinroboters und die Haftung der Herstellerseite aufgrund seines Inverkehrbringens in diesen Rechtsordnungen vergleichend ausgestaltet ist.