Wie steht es um die Gerechtigkeit unserer Bildungssysteme? Betrachten wir diese Frage abschließend im Lichte der in diesem Buch vertretenen normativen Prinzipien. Zunächst kann festgehalten werden, dass in unseren Gesellschaften nur eines der diskutierten Prinzipien erfüllt scheint, nämlich das negative Prinzip der Chancengleichheit, nach dem formale Diskriminierung sowie finanzielle Hindernisse beim Zugang zu Bildung als ungerecht gelten (s. Abschn.  2.2 ). Im deutschsprachigen Raum ist niemand aus formalen Gründen von attraktiven Bildungsgängen ausgeschlossen, zudem sind diese nicht nur den Wohlhabenden zugänglich. Wer das bestehende System rechtfertigen will, muss sich also auf dieses eher schwache Prinzip berufen und nicht etwa auf ein weitergehendes Prinzip der Leistungsgerechtigkeit oder das meritokratische Prinzip: Ersteres ist nicht erfüllt, weil in der schulischen Selektion das Leistungsprinzip nicht strikt umgesetzt wird, letzteres wiederum verlangt, dass schulischer Erfolg nicht von der sozialen Herkunft abhängt. In dieser Hinsicht jedoch haben sich in unseren Bildungssystemen seit den Reformdebatten der 1960er- und 1970er-Jahre trotz vielfältiger Bemühungen keine entscheidenden Veränderungen ergeben.

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Fazit

  • Johannes Giesinger

摘要

Wie steht es um die Gerechtigkeit unserer Bildungssysteme? Betrachten wir diese Frage abschließend im Lichte der in diesem Buch vertretenen normativen Prinzipien. Zunächst kann festgehalten werden, dass in unseren Gesellschaften nur eines der diskutierten Prinzipien erfüllt scheint, nämlich das negative Prinzip der Chancengleichheit, nach dem formale Diskriminierung sowie finanzielle Hindernisse beim Zugang zu Bildung als ungerecht gelten (s. Abschn.  2.2 ). Im deutschsprachigen Raum ist niemand aus formalen Gründen von attraktiven Bildungsgängen ausgeschlossen, zudem sind diese nicht nur den Wohlhabenden zugänglich. Wer das bestehende System rechtfertigen will, muss sich also auf dieses eher schwache Prinzip berufen und nicht etwa auf ein weitergehendes Prinzip der Leistungsgerechtigkeit oder das meritokratische Prinzip: Ersteres ist nicht erfüllt, weil in der schulischen Selektion das Leistungsprinzip nicht strikt umgesetzt wird, letzteres wiederum verlangt, dass schulischer Erfolg nicht von der sozialen Herkunft abhängt. In dieser Hinsicht jedoch haben sich in unseren Bildungssystemen seit den Reformdebatten der 1960er- und 1970er-Jahre trotz vielfältiger Bemühungen keine entscheidenden Veränderungen ergeben.