Volk/Le peuple
摘要
Der Volksbegriff unterscheidet sich in Rousseaus Werken in einen kulturellen und einen politischen. Diese Differenz drückt Rousseau im Gesellschaftsvertag mit den Bezeichnungen „peuple“ und „souverain“ aus. Die begriffliche Unterscheidung wird von Rousseau in den Verfassungsentwürfen für Korsika und Polen nicht beibehalten. Dennoch sind auch hier kulturelle von politischen Beschreibungen und Formulierungen unterscheidbar, so dass von einer werkumfassenden Zweiteilung des Volksbegriffs ausgegangen werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, dass der politische Volksbegriff rein voluntaristisch gefasst ist und damit prinzipiell offen für all jene Mitglieder des kulturellen Volkes, die den Willen zur kollektiven Autonomie äußern. Der Ausschluss von Frauen vom souveränen Volk und ihr Einschluss in das kulturelle Volk ist ein nicht aufzulösender Selbstwiderspruch Rousseaus, der sowohl zeitgenössisch gegen Olympe de Gouges als auch historisch beispielsweise im Kampf um das Frauenwahlrecht in der Schweiz vernichtend gewirkt hat.