Verfassung/Constitution
摘要
Die beiden polysemen Begriffe Verfassung einerseits und Grundgesetz andererseits bezeichneten zunächst Unterschiedliches und Getrenntes. In der Politik benannte Verfassung lange Zeit zwei Dinge, wie schon im lateinischen die constitutio: erstens die Konfiguration, die Anordnung, die Organisation, die einzigartige Form eines Regimes, dessen Räderwerk und Funktionsweise Gegenstand einer axiologisch neutralen Beschreibung sind, nur um es zu verstehen (z. B. die Politeia von Athen, beschrieben von Aristoteles, die Verfassung von Genf, beschrieben von d’Alembert im Artikel „Genf“); zweitens eine freiwillige rechtliche „Ordnung“, sei sie zivil, kirchlich oder politisch: „Was die politischen Gesetze betrifft, so sind die allgemeinen Verfassungen die Dekrete, Edikte und Erklärungen, die für alle Untertanen des Fürsten verbindlich sind.“ (Boucher d’Argis, in: EN IV, 62). In beiden Fällen sind autoritäre Verfassungen, die den Freiheitsrechten der Bürger gleichgültig gegenüberstehen, ebenso denkbar wie liberalere Verfassungen.