Wie bereits der erste Diskurs, die Abhandlung über die Wissenschaften und die Künste, war auch der zweite Discours sur lʼorigine et les fondements de lʼinégalité parmi les hommes eine Antwort auf eine Ausschreibung der Académie de Dijon. Die Preisfrage lautete diesmal: „Welches ist der Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen und ist sie durch das Naturrecht gerechtfertigt?“ (OC III, 129; Rousseau 1978, I, 189). Rousseau gewann den Preis nicht, sondern wurde vom Wettbewerb ausgeschlossen, da seine Antwort die von der Akademie vorgegebene Länge bei weitem überschritt. Auch inhaltlich handelt es sich um eine bewusste Themenverfehlung des Autors, denn Rousseau lehnt die Fragestellung von vornherein ab: Das „Naturgesetz“ ist für ihn nicht der geeignete Rahmen, um die Frage nach sozialer Ungleichheit zu beantworten. Die These, dass es einen „Zusammenhang“ zwischen körperlichen Unterschieden, die Rousseau nicht leugnet, und sozialer und rechtlicher Ungleichheit gebe, werde vielleicht „von Sklaven in Gegenwart ihrer Herren“, nicht aber von vernünftigen, um die „Wahrheit“ besorgten Menschen vertreten werden können (OC III, 132; Rousseau 1978, I, 190).

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Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen/Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes (1755)

  • Skadi S. Krause

摘要

Wie bereits der erste Diskurs, die Abhandlung über die Wissenschaften und die Künste, war auch der zweite Discours sur lʼorigine et les fondements de lʼinégalité parmi les hommes eine Antwort auf eine Ausschreibung der Académie de Dijon. Die Preisfrage lautete diesmal: „Welches ist der Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen und ist sie durch das Naturrecht gerechtfertigt?“ (OC III, 129; Rousseau 1978, I, 189). Rousseau gewann den Preis nicht, sondern wurde vom Wettbewerb ausgeschlossen, da seine Antwort die von der Akademie vorgegebene Länge bei weitem überschritt. Auch inhaltlich handelt es sich um eine bewusste Themenverfehlung des Autors, denn Rousseau lehnt die Fragestellung von vornherein ab: Das „Naturgesetz“ ist für ihn nicht der geeignete Rahmen, um die Frage nach sozialer Ungleichheit zu beantworten. Die These, dass es einen „Zusammenhang“ zwischen körperlichen Unterschieden, die Rousseau nicht leugnet, und sozialer und rechtlicher Ungleichheit gebe, werde vielleicht „von Sklaven in Gegenwart ihrer Herren“, nicht aber von vernünftigen, um die „Wahrheit“ besorgten Menschen vertreten werden können (OC III, 132; Rousseau 1978, I, 190).