Um Rousseaus Verständnis der Demokratie zu erläutern, geht man am besten von seiner Unterscheidung zwischen der Verfassung eines Staates und dessen Regierungsform aus. Die einzig legitime Verfassung ist nach Rousseau die der Republik, in welcher das Volk die Souveränität innehat. Letztere besteht in der legislativen Gewalt. Die exekutive Gewalt, die der Legislative untergeordnet ist, wird von einer Körperschaft ausgeübt, die „Regierung“ heißt (OC III, 395–396; Rousseau 2010, 125/127). Wie Rousseau im zweiten Buch (Kap.  2 ) des Gesellschaftsvertrags ausführt, hängt die jeweils ideale Größe dieser Körperschaft von verschiedenen Faktoren ab, so z.B. von der Größe des Territoriums, von der Bevölkerungszahl oder von den ökonomischen Bedingungen. Der traditionellen Typologie der einfachen Regierungsformen folgend, bestimmt Rousseau die Demokratie, die Aristokratie und die Monarchie als die drei „Hauptformen“ der Regierung (OC III, 808; 403–404; Rousseau 1988, 148; Rousseau 2010, 147). In der Demokratie ist das Volk nicht nur Gesetzgeber, sondern es übt auch die exekutive Gewalt aus. Im eigentlichen Sinn des Begriffs ist die Demokratie also eine Regierungsform. Im weiteren Sinn verstanden verweist der Begriff Demokratie auf die Verfassung der Republik, in der das Volk souverän ist. Diese beiden Bedeutungen des Begriffs „Demokratie“ werden im Folgenden erläutert.

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Demokratie/Démocratie

  • Simone Zurbuchen

摘要

Um Rousseaus Verständnis der Demokratie zu erläutern, geht man am besten von seiner Unterscheidung zwischen der Verfassung eines Staates und dessen Regierungsform aus. Die einzig legitime Verfassung ist nach Rousseau die der Republik, in welcher das Volk die Souveränität innehat. Letztere besteht in der legislativen Gewalt. Die exekutive Gewalt, die der Legislative untergeordnet ist, wird von einer Körperschaft ausgeübt, die „Regierung“ heißt (OC III, 395–396; Rousseau 2010, 125/127). Wie Rousseau im zweiten Buch (Kap.  2 ) des Gesellschaftsvertrags ausführt, hängt die jeweils ideale Größe dieser Körperschaft von verschiedenen Faktoren ab, so z.B. von der Größe des Territoriums, von der Bevölkerungszahl oder von den ökonomischen Bedingungen. Der traditionellen Typologie der einfachen Regierungsformen folgend, bestimmt Rousseau die Demokratie, die Aristokratie und die Monarchie als die drei „Hauptformen“ der Regierung (OC III, 808; 403–404; Rousseau 1988, 148; Rousseau 2010, 147). In der Demokratie ist das Volk nicht nur Gesetzgeber, sondern es übt auch die exekutive Gewalt aus. Im eigentlichen Sinn des Begriffs ist die Demokratie also eine Regierungsform. Im weiteren Sinn verstanden verweist der Begriff Demokratie auf die Verfassung der Republik, in der das Volk souverän ist. Diese beiden Bedeutungen des Begriffs „Demokratie“ werden im Folgenden erläutert.