Der Begriff „Klimaklage“ ist nicht fest definiert. Er wird sowohl für Klagen mit dem Ziel des Klimaschutzes gegen die öffentliche Hand, etwa gegen die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen oder Kommunen, als auch für private Schadenersatzklagen einzelner von Klimaschäden betroffener Personen genutzt und schließlich im Bereich der insbesondere aktienrechtlichen „ESG Litigation“ verwendet, wenn also (aktivistische) Shareholder die Unternehmensvorstände im Klagewege zur Festschreibung bestimmter Emissionsziele und/oder deren Einhaltung oder etwa zum Verzicht auf Greenwashing in der Unternehmenswerbung verpflichten wollen. Unter Berufung auf den Menschenrechtsschutz gibt es inzwischen auch eine Reihe von Klimaklagen vor internationalen Gerichten, etwa dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die zivilrechtliche Klimahaftung und ihre zivilprozessualen Rahmenbedingungen: Verändern die politischen Ziele von Klimaklagen die Auslegung und Anwendung des Zivilprozessrechts und der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen? Der Beitrag diskutiert die konkreten Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer zivilrechtlichen Klimaklage. Auch die typischen mit einer öffentlich-rechtlichen Klimaklage einhergehenden Rechtsprobleme werden kurz vorgestellt.

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Kapitel 12 Klimaklagen

  • Caroline Meller-Hannich

摘要

Der Begriff „Klimaklage“ ist nicht fest definiert. Er wird sowohl für Klagen mit dem Ziel des Klimaschutzes gegen die öffentliche Hand, etwa gegen die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen oder Kommunen, als auch für private Schadenersatzklagen einzelner von Klimaschäden betroffener Personen genutzt und schließlich im Bereich der insbesondere aktienrechtlichen „ESG Litigation“ verwendet, wenn also (aktivistische) Shareholder die Unternehmensvorstände im Klagewege zur Festschreibung bestimmter Emissionsziele und/oder deren Einhaltung oder etwa zum Verzicht auf Greenwashing in der Unternehmenswerbung verpflichten wollen. Unter Berufung auf den Menschenrechtsschutz gibt es inzwischen auch eine Reihe von Klimaklagen vor internationalen Gerichten, etwa dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die zivilrechtliche Klimahaftung und ihre zivilprozessualen Rahmenbedingungen: Verändern die politischen Ziele von Klimaklagen die Auslegung und Anwendung des Zivilprozessrechts und der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen? Der Beitrag diskutiert die konkreten Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer zivilrechtlichen Klimaklage. Auch die typischen mit einer öffentlich-rechtlichen Klimaklage einhergehenden Rechtsprobleme werden kurz vorgestellt.