§ 6: Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient
摘要
Der Behandelnde und der Patient schließen einen privatrechtlichen Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB. Das gilt nicht nur bei privat Krankenversicherten (PKV-Patient), sondern ebenso für gesetzlich Krankenversicherte (GKV-Patienten). Dies entspricht der h. M. im Zivilrecht (sog. Vertragskonzeption); dagegen geht eine im Sozialrecht vertretene Ansicht wegen des subtil organisierten öffentlich-rechtlichen Systems der Krankenversicherung (dazu → § 4, Grundlagen, C.) von einem rein sozialrechtlichen Verhältnis aus (sog. Versorgungskonzeption).