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Kritische Überlegungen zur Zulassung von UV-Filtern in der Europäischen Union (EU)

  • Jörg Reichrath

摘要

Zulassungsverfahren für Sonnencremes werden in Deutschland durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), und in Europa durch ein wissenschaftliches Expertengremium der EU-Kommission, das „Scientific committee on consumer safety“ überwacht. Die Zulassungskriterien für Kosmetika sind deutlich weniger anspruchsvoll als die für Arzneimittel. UV-Filter müssen sich wie andere Inhaltsstoffe (u. a. Konservierungsmittel, Duft- und Farbstoffe) einem Zulassungsverfahren unterziehen, wozu die Hersteller die Unbedenklichkeit ihrer Produkte durch Sicherheitsbewertungen garantieren müssen. Für Untersuchungen zur Sicherheit von UV-Filtersubstanzen sind Zellkultur- und Tierexperimente von großer Bedeutung. In der Europäischen Union ist es seit 2013 verboten Kosmetika in Tierversuchen zu testen. Trotzdem wurde die Sicherheit vieler der heute in Sonnencremes verwendeten UV-Filtersubstanzen noch an Tieren geprüft, da diese UV-Filter bereits vorher zugelassen wurden. 2001 zeigten Wissenschaftler der Universität Zürich nach Zugabe von drei verschiedenen UV-Filterstoffen zur Nahrung von Ratten ein Gebärmutterwachstum, was für eine hormonartige Wirkung spricht. Allerdings sind diese Ergebnisse nur eingeschränkt mit der Situation beim Menschen nach Anwendung von Sonnencreme zu vergleichen. Bei Verwendung von in der EU erhältlichen Sonnenschutzmitteln sind nach Ansicht des BfR nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings schließt auch das BfR nicht aus, dass Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein können. Zur Sicherheit von vielen der heute verwendeten UV-Filter ist die Datenlage nach meiner Einschätzung allerdings unzureichend für eine endgültige Risikobeurteilung. Weitere Sicherheitsstudien sind für Inhaltsstoffe von Sonnencremes, darunter viele UV-Filter, deshalb dringend zu fordern.