Für Albert Bitzius, der in einem Pfarrhaus aufgewachsen ist, gehörte die Schule zu den selbstverständlichen Aufgaben der Kirche und ihrer lokalen Statthalter. Daher spielten Schulfragen schon in seiner Ausbildung und frühen Pfarrtätigkeit als Vikar seines Vaters eine bedeutende Rolle. Mit seinem Vater kämpfte er in der Gemeinde Utzenstorf für den Bau eines neuen Schulhauses; der erfolgreiche Ausgang dieses Kampfes mit den zunächst widerspenstigen Dorfbewohnern wird auf jene unerhört kühne und mit bissiger Ironie gespickte Predigt vom 4.2.1821 zurückgeführt (HKG E.1.1, 246), deren Argumentation in den Leiden und Freuden eines Schulmeisters literarisch geworden ist (HKG A.2.1.2, 886). 1824 schrieb Bitzius für den verstorbenen Vater den Visitationsbericht, in dem er im Geiste seines Vaters Kritik, etwa an den gehäuften Schulabsenzen, nur verblümt äußert (HKG E.2.1, 297f.), während er im vorgängig verfassten Entwurf ein Panorama der typischen Schulgebrechen zusammenstellt, eine Schulordnung für die Volksschule entwirft (ebd., 282–291) und im aufklärerischen Geiste eine Diskussionsrunde sowie eine Leseanstalt für Erwachsene schaffen will (ebd., 277–279).

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Schriften zur Schule

  • Ruedi Graf

摘要

Für Albert Bitzius, der in einem Pfarrhaus aufgewachsen ist, gehörte die Schule zu den selbstverständlichen Aufgaben der Kirche und ihrer lokalen Statthalter. Daher spielten Schulfragen schon in seiner Ausbildung und frühen Pfarrtätigkeit als Vikar seines Vaters eine bedeutende Rolle. Mit seinem Vater kämpfte er in der Gemeinde Utzenstorf für den Bau eines neuen Schulhauses; der erfolgreiche Ausgang dieses Kampfes mit den zunächst widerspenstigen Dorfbewohnern wird auf jene unerhört kühne und mit bissiger Ironie gespickte Predigt vom 4.2.1821 zurückgeführt (HKG E.1.1, 246), deren Argumentation in den Leiden und Freuden eines Schulmeisters literarisch geworden ist (HKG A.2.1.2, 886). 1824 schrieb Bitzius für den verstorbenen Vater den Visitationsbericht, in dem er im Geiste seines Vaters Kritik, etwa an den gehäuften Schulabsenzen, nur verblümt äußert (HKG E.2.1, 297f.), während er im vorgängig verfassten Entwurf ein Panorama der typischen Schulgebrechen zusammenstellt, eine Schulordnung für die Volksschule entwirft (ebd., 282–291) und im aufklärerischen Geiste eine Diskussionsrunde sowie eine Leseanstalt für Erwachsene schaffen will (ebd., 277–279).