Kein Text im Neuen Berner-Kalender ist zu Lebzeiten Gotthelfs so weithin rezipiert worden wie sein Bericht über den Besuch der jesuitischen Missionspredigten in Luthern (Kanton Luzern). 1843 erschien der Bericht unter dem Titel Die Jesuiten und ihre Mission im Kanton Luzern im Neuen Berner-Kalender für das Schaltjahr 1844. 1850 wurde er in den zweiten Band der Erzählungen und Bilder aus dem Volksleben der Schweiz (Berlin) mit leichten sprachlichen Anpassungen aufgenommen. Neben einer überarbeiteten Fassung, die unter dem Titel Ein Besuch der jesuitischen Missionspredigten im Kanton Luzern im Allgemeinen Volksblatt der Deutschen (1846) publiziert worden ist, erschien bereits am 8.10.1844 eine deutlich gekürzte und in vielen Formulierungen abweichende Fassung Eine Jesuitenmission in der Deutschen Allgemeinen Zeitung, für die zumindest eine autorisierte Vorlage von Gotthelf angenommen werden kann, die aber auch Veränderungen aufweist, die auf eine starke redaktionelle Bearbeitung hinweisen (HKG D.3.2, 913–915; sämtliche Fassungen ediert in: HKG D.1.).

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„Die Jesuiten und ihre Mission im Kanton Luzern“

  • Christian von Zimmermann

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Kein Text im Neuen Berner-Kalender ist zu Lebzeiten Gotthelfs so weithin rezipiert worden wie sein Bericht über den Besuch der jesuitischen Missionspredigten in Luthern (Kanton Luzern). 1843 erschien der Bericht unter dem Titel Die Jesuiten und ihre Mission im Kanton Luzern im Neuen Berner-Kalender für das Schaltjahr 1844. 1850 wurde er in den zweiten Band der Erzählungen und Bilder aus dem Volksleben der Schweiz (Berlin) mit leichten sprachlichen Anpassungen aufgenommen. Neben einer überarbeiteten Fassung, die unter dem Titel Ein Besuch der jesuitischen Missionspredigten im Kanton Luzern im Allgemeinen Volksblatt der Deutschen (1846) publiziert worden ist, erschien bereits am 8.10.1844 eine deutlich gekürzte und in vielen Formulierungen abweichende Fassung Eine Jesuitenmission in der Deutschen Allgemeinen Zeitung, für die zumindest eine autorisierte Vorlage von Gotthelf angenommen werden kann, die aber auch Veränderungen aufweist, die auf eine starke redaktionelle Bearbeitung hinweisen (HKG D.3.2, 913–915; sämtliche Fassungen ediert in: HKG D.1.).