Die antijesuitische Schrift Fel Jesuiticum des französischen Dominikaners Guillaume FelleFelle, Guilielmus scheint nur in deutscher Übertragung (1678) erhalten zu sein, die zum einen Zusätze protestantischer Provenienz enthält und zum anderen den Vorwurf jesuitischer ‚Vergehen gegen die Natur‘ in den Vordergrund rückt. Die vorliegende Analyse sucht zu eruieren, welche textinternen Aspekte eines Übergangs aus der scholastischen Konzeption der vitia contra naturam in den neuzeitlichen Diskurs über ‚Verbrechen gegen die Natur‘ den Übersetzer veranlasst haben könnten, einen innerkatholischen Disput teils als konfessionsübergreifende Problemlage aufzunehmen, teils zum spezifisch protestantischen Pamphlet umzuarbeiten. Zentral ist dabei die These, dass eine frühneuzeitliche theonome Aufwertung der Menschennatur zur Vermehrung möglicher ‚Vergehen gegen die Natur‘ im engeren Sinne führt, wodurch die polemische sowie strafrechtliche Funktion des Vorwurfs der ‚Widernatürlichkeit‘ sich stärker ausprägt. Dadurch führt schließlich soziale Ungnade zu göttlichem Gnadenentzug.

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„weil ihr die Gnade bey Menschen nicht habt / so ist sie bey GOtt auch weg“

  • Michael Schwingenschlögl

摘要

Die antijesuitische Schrift Fel Jesuiticum des französischen Dominikaners Guillaume FelleFelle, Guilielmus scheint nur in deutscher Übertragung (1678) erhalten zu sein, die zum einen Zusätze protestantischer Provenienz enthält und zum anderen den Vorwurf jesuitischer ‚Vergehen gegen die Natur‘ in den Vordergrund rückt. Die vorliegende Analyse sucht zu eruieren, welche textinternen Aspekte eines Übergangs aus der scholastischen Konzeption der vitia contra naturam in den neuzeitlichen Diskurs über ‚Verbrechen gegen die Natur‘ den Übersetzer veranlasst haben könnten, einen innerkatholischen Disput teils als konfessionsübergreifende Problemlage aufzunehmen, teils zum spezifisch protestantischen Pamphlet umzuarbeiten. Zentral ist dabei die These, dass eine frühneuzeitliche theonome Aufwertung der Menschennatur zur Vermehrung möglicher ‚Vergehen gegen die Natur‘ im engeren Sinne führt, wodurch die polemische sowie strafrechtliche Funktion des Vorwurfs der ‚Widernatürlichkeit‘ sich stärker ausprägt. Dadurch führt schließlich soziale Ungnade zu göttlichem Gnadenentzug.