Der Beitrag vermisst das Spektrum des Nekrophilen im Rückgriff auf die psychiatrische Klassifikation. Während die Formulierungen der Kodifikationen im Anschluss an die Carolina den Straftatbestand weitgehend invisibilisieren, besteht in der Auslegungstradition (Joost de Damhouder, Benedikt Carpzov u. a.) kein Zweifel darüber, dass Nekrophilie als ein Verbrechen wider die Natur zu verstehen ist. Hinsichtlich der empfohlenen Strafhöhe gibt es dabei allerdings keinen Konsens (Verbrennung, Schwertstrafe oder bloße Gefängnisstrafe). An einer nekrophilen Wanderanekdote in der Formung Gayots ([Gayot de Pitaval, François]. 1736. Autre Jugement sur l’état d’un enfant. In Causes célèbres et intéressantes, avec les jugemens qui les ont décidées, Bd. 8., Hrsg. Ders., 535–538. Paris: Theodore Legras,) wird gezeigt, wie durch das Wissensgefälle von Figur, Leser und Erzähler mit einem voyeuristischen Rezeptionsinteresse gespielt wird und sich die vermeintliche ‚Gelegenheit-Pseudonekrophilie‘ als eine strafbare Handlung offenbart, die sich im 18. Jahrhundert als ein Kavaliersdelikt erzählen lässt.

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Gelegenheit macht Liebe. Nekrophilie in Strafrecht und Literatur

  • Sebastian Speth

摘要

Der Beitrag vermisst das Spektrum des Nekrophilen im Rückgriff auf die psychiatrische Klassifikation. Während die Formulierungen der Kodifikationen im Anschluss an die Carolina den Straftatbestand weitgehend invisibilisieren, besteht in der Auslegungstradition (Joost de Damhouder, Benedikt Carpzov u. a.) kein Zweifel darüber, dass Nekrophilie als ein Verbrechen wider die Natur zu verstehen ist. Hinsichtlich der empfohlenen Strafhöhe gibt es dabei allerdings keinen Konsens (Verbrennung, Schwertstrafe oder bloße Gefängnisstrafe). An einer nekrophilen Wanderanekdote in der Formung Gayots ([Gayot de Pitaval, François]. 1736. Autre Jugement sur l’état d’un enfant. In Causes célèbres et intéressantes, avec les jugemens qui les ont décidées, Bd. 8., Hrsg. Ders., 535–538. Paris: Theodore Legras,) wird gezeigt, wie durch das Wissensgefälle von Figur, Leser und Erzähler mit einem voyeuristischen Rezeptionsinteresse gespielt wird und sich die vermeintliche ‚Gelegenheit-Pseudonekrophilie‘ als eine strafbare Handlung offenbart, die sich im 18. Jahrhundert als ein Kavaliersdelikt erzählen lässt.